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Welterbe in Deutschland ist z.B der Dom in Bamerg, ein Welterbe in Österreich ist Salzburg Altstadt

Weltkulturerbe Städtereisen

Bereits 1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Weltverabschiedet. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, das natürliche und kulturelle Erbe der Weit genau zu bestimmen und eine Liste derjenigen Objekte zu erstellen, die von solch außergewöhnlichem Interesse und Wert sind, daß ihr Schutz in der Verantwortlichkeit der ganzen Menschheit liegt. Ziel der Konvention ist es daher, die Zusammenarbeit zwischen allen Menschen und Völkern zu fördern und einen wirksamen Beitrag zu diesem Schutz zu leisten.

Die Liste der Unesco enthält 33 Kultur und Naturdenkmäler in Deutschland:

Einge Denkmäler in der Unesco Liste: Der Aachener Dom, Der Dom zu Speyer, Die Würzburger Residenz, Die Wallfahrtskirche auf der Wies, Pfaffenwinkel, Oberbayern, Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, Michaeliskirche und der Dom zu Hildesheim, die Hansestadt Lübeck, die Altstadt von Goslar am Harz, die Stadt Bamberg, Der Kölner Dom, Die historischen Stadtkerne von Stralsund und von Wismar, die Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof und das Wattenmeer in der Nordsee.

In Österreich ist die Stadt Salzburg eines der bekannten Unesco Welterbe.

Die UNESCO fügt akut gefährdete Welterbestätten ihrer Roten Liste des gefährdeten Welterbes hinzu. Dabei ist es nachrangig, ob mit der Aufnahme den Verantwortlichen ein Signal gegeben werden soll, sich mehr um die Erhaltung der Güter zu bemühen, oder ob ein Staat um internationale Unterstützung bittet, weil er selbst mit den Schutzmaßnahmen überfordert ist. Schwerpunkt der Aufnahme in die Rote Liste ist die Aufstellung von konkreten Maßnahmekatalogen zur Wiederherstellung desjenigen Wertes, der ursprünglich zur Aufnahme in die Welterbeliste geführt hatte.
Mit der Unterzeichnung der Konvention UNESCO-Welterbe verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten. Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Die Aufnahme nationaler Denkmäler in die Weiterbeliste trägt im Sinne der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zur Förderung internationaler Zusammenarbeit zwischen den Völkern bei.