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Reisen mit Hund: Angebote Deutschland, Bayern, Österreich, Südtirol

Viele Ihrer liebsten Urlaubsaktivitäten werden auch Ihren Hund bei den Reisen begeistern - und Sie dann umso mehr.

Wandern mit Hund ist ideal, und auch ein Badeurlaub ist nicht nur etwas für Zweibeiner.

Spaß mit dem Hund, die Agility kann auch beim Wandern oder Walken erfolgen, dazu gibt es genug Angebote die wir für Sie sorgfältig recherchieren!
Zusammen können Mensch und Hund im Österreich auf dem Parcours oder in den Bergen eine Menge Spaß haben. Im Anschluss dürfen Sie dann Relaxen - die perfekte Entspannung für Tier und Mensch.

Mehr Ideen für hundefreundliche Reisen und passende Angebote gibt es hier!

EU Regeln für Reisen mit Hund: Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für private Reisen mit bis zu fünf Tieren (Hunden) wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
Der EU-Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, dazu muss das Tier mittels Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch Tätowierung identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Mehr im Wiki.
Die EU-Bestimmungen sehen vor, dass die EU-Heimtierausweise nur von Tierärzten ausgestellt werden dürfen, die hierzu behördlich ermächtigt worden sind. Das Verfahren der Ermächtigung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg und Niedersachsen) gilt eine Pauschalermächtigung, in anderen (z.B. Thüringen) wird die Ermächtigung auf Antrag bei der zuständigen Behörde erteilt. Mit der behördlichen Legitimation für das Ausstellen der Heimtierausweise übernimmt der Tierarzt die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße Ausfüllen des amtlichen Dokumentes. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann dem Tierarzt die Ermächtigung wieder entzogen werden.